INTERREG IV A

In der Ausrichtung A werden grenzübergreifende Projekte gefördert. Die Zusammenarbeit in diesem Segment hat das Ziel, auf der Grundlage gemeinsamer Strategien für eine nachhaltige territoriale Entwicklung das Entstehen grenzübergreifender wirtschaftlicher und sozialer Schwerpunkte zu fördern. Genehmigungsfähige Projekte müssen innovativ sein und eine nachhaltige, möglichst strukturfördernde Auswirkung auf die Grenzregion und deren Bevölkerung haben. Hierzu gehören Vorhaben, welche die Förderung des Unternehmertums (insb. KMU), die Bildung lokaler Beschäftigungsinitiativen, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Forschung, technologischen Entwicklung, Bildung, Kultur, Kommunikation und Gesundheit zum Inhalt haben. Projekte in den Bereichen Verkehr, Wasser- und Energieversorgung sowie Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistungen und Tourismus werden ebenso gefördert wie die Stärkung der Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten durch einen besseren Zugang zu Verkehrs-, Informations- und Kommunikationsnetzen und -diensten.

Darüber hinaus kann der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz und Verwaltungsbehörden, zur grenzüberschreitenden Integration des Arbeitsmarktes, zu lokalen Beschäftigungsinitiativen, zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Chancengleichheit, zu Fortbildung und sozialer Eingliederung sowie zur gemeinsamen Nutzung von Humanressourcen und Einrichtungen für FTE beitragen.

Die Koordination der INTERREG Ausrichtung A obliegt in Baden-Württemberg dem Staatsministerium.

Raum

Das INTERREG IV A Programm untergliedert sich in so genannte Kooperationsräume, die sich entlang der nationalen Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten erstrecken. Teile des Landes Baden-Württemberg sind Bestandteil folgender Kooperationsräume: