INTERREG IV B
Europäische Transnationale Zusammenarbeit
(Interreg IV B)
INTERREG IV B ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Förderpolitik der Europäischen Union zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum weiteren Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten. Ziel der transnationalen Zusammenarbeit ist es, die nationalen, regionalen und lokalen Anliegen mit dem europäischen Interesse zur strategischen Entwicklung von größeren, staatenübergreifenden Räumen (wie beispielsweise Nordwest- bzw. Mitteleuropa oder dem Alpenraum) in Übereinstimmung zu bringen. Innerhalb von insgesamt 13 Programmräumen sollen transnationale Projekte die integrierte Territoriale Entwicklung Europas fördern.
Die thematische Ausrichtung hat sich mit Beginn der Förderperiode 2007 – 2013 entsprechend den neuen Rahmenbedingungen und den Zielsetzungen der Kommission verändert. Im Zentrum der Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung steht das Thema Innovation, das mit drei weiteren Schwerpunkten den inhaltlichen Kern des Programms bildet:
- Innovation: Schaffung und Ausbau von Wissenschafts- und Technologienetzwerken und Aufwertung von regionalen FTE- und Innovationskapazitäten;
- Erreichbarkeit: Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Verkehrs- und Telekommunikationsdienstleistungen;
- Umwelt: Wasserbewirtschaftung, Energieeffizienz, Maßnahmen im Bereich der Risikovermeidung und des Umweltschutzes;
- Nachhaltige Stadtentwicklung: Förderung der polyzentrischen Entwicklung auf transnationaler, nationaler und regionaler Ebene
Förderfähige Projekte müssen bei der Umsetzung einen integrierten räumlichen Ansatz verfolgen, mit dem auf gemeinsame Probleme und Möglichkeiten reagiert wird und der dem Programmgebiet tatsächliche Vorteile verschafft. Vorrangig werden Projekte gefördert, die zu konkreten, erkennbaren und nachhaltigen Ergebnissen führen. Die Durchführung von Studien und die Entwicklung von regionalen Strategien sind keine vorrangigen Ziele der aktuellen Förderperiode. Bei der Entwicklung der Projekte ist auf eine möglichst breite Partnerschaft zu achten, die nicht nur institutionelle Partner aus den nationalen, regionalen und lokalen Behörden umfasst, sondern auch Wirtschafts- und Sozialpartner und andere Einrichtungen (wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen usw.) und insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen. Ferner ist von Beginn der Umsetzung an darauf zu achten, dass die Ergebnisse der Projektarbeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und somit das Programm in seiner Gänze einen größeren Bekanntheitsgrad erreicht.
Baden-Württemberg ist an folgenden Kooperationsgebieten beteiligt:
- Kooperationsgebiet Alpenraum (Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen)
- Kooperationsgebiet Mitteleuropa (Central Europe)
- Kooperationsgebiet Nordwesteuropa