INTERREG IV C

INTERREG IVC ist die dritte Ausrichtung der neuen Ziel 3 Förderung des Europäischen Strukturfonds (EFRE) und unterstützt die interregionale Zusammenarbeit aller Europäischen Regionen.

Ziel des Programms
Neben der Verbesserung der Effektivität regionaler Entwicklungsstrategien ist das Programm INTERREG IVC als Teil der europäische Strukturpolitik dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft (der Kohäsion) verpflichtet und will gezielt das Wachstum und die Beschäftigung insbesondere in den weniger entwickelten Regionen fördern. Projekte sollen sich an den folgenden zwei Prioritäten ausrichten:

    Priorität 1:
  • Innovation und wissensbasierte Wirtschaft
  • Innovation, Forschung und Technologie
  • Unternehmensgründungen und KMU
  • Informationsgesellschaft und
  • Beschäftigung, Humankapital und Bildung

    Priorität 2:

  • Umweltschutz und Risikovermeidung
  • Vermeidung von natürlichen und technologischen Risiken
  • Verbesserung des Wasser- und Abfallmanagements
  • Umweltfreundliche Energiegewinnung und Verkehrssysteme
  • Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes sowie Landschaftsschutz

Antragsteller
Begünstigte sind öffentliche Einrichtungen oder Einrichtungen mit einem öffentlichem Auftrag. Welche Partner konkret förderfähig sind, ist von den Prioritäten des Programms abhängig. Projektpartner können z.B. sein:

In der Priorität 1:

  • regionale oder lokale öffentliche Einrichtungen
  • regionale Entwicklungsagenturen/-gesellschaften
  • Universitäten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Betreiber von Wissenschafts- und Technologieparks,
  • Einrichtungen zur Förderung von Unternehmensgründungen und Innovationen
  • Einrichtungen der Wirtschaft zur Förderung unternehmerischer Aktivität, insbeson-dere in Bezug auf kleinere und mittlere Unternehmen
  • andere Einrichtungen mit Relevanz für die Förderung einer innovativen und wis-sensbasierten, regionalen Wirtschaft
In der Priorität 2:
  • regionale oder lokale öffentliche Einrichtungen
  • Naturschutzorganisationen
  • Einrichtungen der Notfallvorsorge und des Risikomanagements
  • Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs
  • Einrichtungen zum Schutz des kulturellen Erbes
  • Einrichtungen des Tourismus
  • Universitäten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • andere relevante Einrichtungen
Programmgebiet
Für eine Projektfinanzierung durch INTERREG IVC kommt das gesamte Gebiet der Europäischen Union und damit alle 27 EU Mitgliedstaaten in Betracht. Darüber hinaus können Partner aus Norwegen und der Schweiz berücksichtigt werden.

Weitere Rahmenbedingungen
Bei der Antragstellung gilt das Leadpartner- Prinzip, d.h. jedes Projekt muss mit einem federführenden Begünstigten bzw. Projektpartner umgesetzt werden. Der Leadpartner trägt die finanzielle und inhaltliche Verantwortung für das gesamte Projekt. Er erhält die EFRE-Mittel und ist alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde und seinerseits alleiniger Ansprech- und Vertragspartner für die weiteren am Projekt beteiligten Partner.
Die finanzierenden Partner des Projektes müssen aus mindestens drei Ländern, davon zwei aus EU-Ländern kommen. Die EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Höhe der Förderung und der nationalen Kofinanzierung ergibt sich aus der jeweiligen Länderquote.